Terms and Conditions
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON JB Athletics
(Stand Mai 2025)
1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der JB Athletics GmbH | Gewerbestrasse 1-3 | 7000 Eisenstadt | Austria (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios JB Athletics.
1.2 Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
1.3 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4 Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der WEBSITE DES FITNESSSTUDIOBETREIBERS abrufbar.
2. Vertragsschluss/ Vertrag
2.1 Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 8. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird dem Mitglied eine Vertragskopie des Fitnessvertrages an die vom Mitglied an uns zur Verfügung gestellte Mailadresse übermittelt. Auch hat das Mitglied die Möglichkeit den Fitnessvertrag jederzeit über sein persönliches ONLINE PORTAL einzusehen und ggf. auszudrucken. Dem Mitglied ist auf Wunsch eine Vertragskopie auszufolgen.
2.3 Verträge mit Minderjährigen: Personen unter 18 Jahren sind nach den Bestimmungen des ABGB (§§ 170 ff) beschränkt geschäftsfähig. Ein Vertrag mit Minderjährigen ist daher nur gültig, wenn ein gesetzlicher Vertreter (z. B. Eltern) diesen unterzeichnet. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Zustimmung, bleiben bereits genutzte Leistungen kostenpflichtig. Der Vertrag kann von den Eltern oder Erziehungsberechtigten jederzeit für die Zukunft beendet werden; eine Rückerstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen erfolgt jedoch nicht. Jugendliche unter 14 Jahren können nicht Mitglied werden.
2.4 E-MAILADRESSE/FOTO/ÄNDERUNG VON MITGLIEDSDATEN: Das Mitglied verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mailadresse anzugeben und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fitnessstudiobetreiber diese zu Kommunikationszwecken und zur Übermittlung rechtlich bedeutsamer Erklärungen nutzen kann. Das Mitglied stellt den Fitnessstudiobetreiber ein aktuelles Foto von sich zur Verfügung. Das Mitglied hat alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Bankverbindung, Adresse, E-Mailadresse etc. unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche den Fitnessstudiobetreiber dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen zu spät oder gar nicht mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
2.5 RUHEZEITEN/PAUSIERUNG: Die Pausierung kann nur für volle Kalendermonate beantragt werden und muss den Fitnessstudiobetreiber spätestens 15 Werktage vor Pausierungsbeginn in Schriftform samt Begründung und Nachweis zum Beispiel eines Arztes zugehen. Eine erstmalige Pausierung kann frühestens nach einer zweimonatigen Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Eine Pausierung gilt erst nach Bestätigung durch den Fitnessstudiobetreiber als vereinbart. Eine Pausierung kann nicht beantragt werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Rückwirkende Pausierungen sind nicht möglich. Während der Pausierung kann das Mitglied keine Leistungen von dem Fitnessstudiobetreiber in Anspruch nehmen, die Zugangsberechtigung wird deaktiviert. Das jeweilige Vertragsende verlängert sich um die in Anspruch genommenen Pausierungsmonate.
2.6 Nutzung der Garderoben/ Garderobenschränke: Hingewiesen wird darauf, dass der Fitnessstudiovertrag den Kunden zur Nutzung der Garderobenschränke nur zu Zeiten berechtigt, in denen er sich in den Räumlichkeiten von des Fitnessstudiobetreibers befindet. Das Nutzungsrecht endet mit Verlassen des Studios. Der Kunde hat den Garderobenschrank vor Verlassen des Studios zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Dies findet täglich um 20 Uhr statt. Der Fitnessstudiobetreiber wird die Gegenstände für eine dem jeweiligen Wert angemessene Zeit in Verwahrung nehmen. Der Fitnessstudiobetreiber übernimmt eine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden.
2.7 Die Nutzung von Zusatzleistungen/Modulen ist nur möglich, sofern diese vereinbart wurde. Jene sind Kostenpflichtig und nur in Schriftform gültig. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Zutrittszeiten, Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen.
3.2 Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1 Zutrittsgewährung
4.1.1 Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages (gewähltes Abo) berechtigt.
4.1.2 Das Zutrittsmedium (die App inkl. QR-Code) ist nicht übertragbar. Jedes Mitglied erhält nach Vertragsabschluss einen kostenlosen Zutritt ins Studio mittels Zutrittsmedium App inkl. QR-Code und verpflichtet sich diese bei jedem Studiobesuch als Zutrittsberechtigung zu nutzen. Außerdem ist es jeden Mitglied möglich einen zusätzlichen Memberchip käuflich im Studio zu erwerben. Der Verlust des Memberchip ist Fitnessstudiobetreiber unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied erhält im Studio einen Kostenpflichtigen Memberchip. Die Kosten richten sich hierfür nach der jeweiligen gültigen Preisliste welche online und im Studio ersichtlich sind. Das Mitglied verpflichtet sich den Memberchip und oder jede andere Art der Zutrittsberechtigung nur höchstpersönlich zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Bei nachgewiesen Verstoß hat der Fitnessstudiobetreiber das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen. Weiters behält sich der Fitnessstudiobetreiber vor Strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten und/oder Schadensersatzansprüche zu fordern. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit.
4.1.3 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vom Fitnessstudiobetreiber gestattet. Die Benutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche zu eigenen Trainingszwecken ist den Begleitpersonen untersagt.
4.1.4 Eine Mitnahme von Tieren, ungeachtet der Art, ist nicht gestattet.
4.1.5 Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands vom Fitnessstudiobetreiber.
4.1.6 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.7 Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
4.1.8 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2 Hygienevorschriften
4.2.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
4.2.2 Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen und oder Getränken ist untersagt.
4.2.3 Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
4.3 Sicherheitsvorschriften
4.3.1 Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
4.3.2 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
4.3.3 Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
4.4 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.4.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
4.4.2 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3 Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.4.4 Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
4.5 Sonstiges
4.5.1 Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.2 Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.3 Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
5. Öffnungszeiten
5.1 Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.
5.2 Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
5.3 Das Mitglied hat jedoch das Recht den vereinbarten Leistungsumfang des Studios zu den vereinbarten Studionutzungszeiten zu beanspruchen.
6. Entgelt
6.1 Der vereinbarte Beitrag und Gebühren für Zusatzleistungen sind jeweils im Voraus am ersten (1.) eines jeden Monats fällig – sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe Liegt der Nutzungsbeginn vor dem Vertragsbeginn, so ist für diesen Zeitraum ein anteiliger Betrag von dem vereinbarten Beitrag und Gebühren sowie für Zusatzleistungen zusammen mit dem ersten Beitrag fällig. Zusätzlich vereinbarte Gebühren und oder Kosten werden mit dem jeweiligen Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt.
6.2 Das Mitglied ist verpflichtet am Sepa-Lastschriftverfahren zur Begleichung der fälligen Beiträge, Gebühren und Pauschalen teilzunehmen und erteilt an JB Athletics oder an JB Athletics beauftragte Dritte ein entsprechendes Sepa-Lastschrift-Mandat.
6.3 Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug kann der Fitnessstudiobetreiber oder vom Fitnessstudiobetreiber beauftragte Dritte den Verzugsbetrag zzgl. Verzugskosten und Rücklastschriftkosten - soweit gesetzlich zulässig - geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Der Zugang in das Studio wird dem Mitglied bis zur Begleichung seines Mitgliedsbeitrages samt Rücklastschriftkosten gesperrt. Laufende Mitgliedsbeiträge bleiben hiervon unberührt. Dem Mitglied dadurch entstandenen Kosten trägt das Mitglied, der Fitnessstudiobetreiber hält sich hierbei Schad und Klaglos. Ist das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, hat der Fitnessstudiobetreiber das Recht die noch ausstehenden Forderungen bis zum nächstmöglichen Ende der Mitgliedschaft als Gesamtsumme fällig zu stellen und an Dritte abzutreten.
7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1 Für den Flex-ABO Vertrag gilt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit von 1 (einem) Monat. Frühestes mögliches Vertragsende ist nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats. Das Teilmonat vom Anmeldezeitpunkt weg bemessen, wird aliquot mitberechnet. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Verlängerungszeit von 1 (einem) Monat, sofern er nicht durch das Mitglied oder vom Fitnessstudiobetreiber unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (2 Wochen) zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Der Jahres-ABO Vertrag gilt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 (zwölf) Monaten. Frühestes mögliches Vertragsende ist daher nach Ablauf der ersten 12 (zwölf) vollen Kalendermonaten. Das Teilmonat vom Anmeldezeitpunkt weg bemessen, wird aliquot abgerechnet und zählt nicht zum Jahres Abo. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Verlängerungszeit von 3 (drei) Monaten, sofern er nicht durch das Mitglied oder vom Fitnessstudiobetreiber unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (1 Monat) zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Vertragskündigung: Jede Kündigung ist ausschließlich über Zugang per PC und/oder die im App Store und/oder im Google Play Store gratis erhältliche „my JB Athletics App„ selbstständig durchzuführen. Eine genaue Anleitung findet man hierzu auf unserer HOMEPAGE. Sollte dem Kunden keines dieser Medien zur Verfügung stehen ist Kündigung ausschließlich in Textform gegenüber dem Vertragspartner (Fitnessstudiobetreiber) zu erklären (Eingeschriebener Brief oder dessen Abgabe persönlich im Studio). Als Elektronische Medien für die Kündigung sind ausschließlich E-Mails an SERVICE.TEAM @ JB-ATHLETICS.AT zugelassen. Sonstige elektronische Medien finden keinerlei Beachtung und gelten als nicht zugestellt.
7.4 Pandemieklausel: Im Falle einer Pandemie, in der ein Betretungsverbot für Fitness-Studios besteht, können die monatlichen Beiträge auf Kundenwunsch pausiert werden. Dies muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich erbeten werden. Diese Pausierung passiert nicht automatisch! Die Pausierung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage (nicht rückwirkend). Die Vergütung jedoch wird über den gesamten Zeitraum des Betretungsverbots in Form von Pausierung der Monatsbeiträge erstattet. Das Mitglied darf jedoch nicht den Lastschriftauftrag bei der Bank stornieren. Etwaig anfallende Stornogebühren der Banken, sind vom Mitglied zu tragen.Die Pausierung wird automatisch aufgehoben, sobald das Betretungsverbot aufgehoben wird.
7.5 Rabattierungen und Aktionen: Gewährte Rabatte, wie z.B. Neueröffnungsrabatte, müssen bei vorzeitiger Vertragsauflösung im vollem Umfang nachgezahlt werden. Die gesamte Nachzahlung wird per sofort fällig.
7.6 Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.6.1 das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.6.2 das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.6.3 das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.7 Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen wenn:
7.7.1 das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
7.8 Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.9 Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
7.10 Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit um die genannte Aussetzung nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
7.11 Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
7.12 Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
8.1 Sofern der Vertrag online über die Website vom Fitnessstudiobetreiber angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche "Ich habe das Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen und stimme zu" zustande.
8.2 Der Vertragsinhalt wird vom Fitnessstudiobetreiber gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
8.3 Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
8.4 Laut Fernabsatz Gesetzt haben Verbraucher das Recht, ihre Mitgliedschaft binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde (also kein Check-In in einem unserer Fitnessstudios verzeichnet wurde)
8.5 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an den Fitnessstudiobetreiber (JB Athletics GmbH, Gewerbestrasse 3, 7000 Eisenstadt oder SERVICE.TEAM @ JB-ATHLETICS.AT) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
8.6 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.7 Wiederrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nicht mehr trainieren. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9. Hausordnung
9.1 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Fitnessstudiobetreiber für die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder zu sorgen hat. Daher unterliegt das Mitglied der Hausordnung des Studios. Die Hausordnung ist für das Mitglied gut sichtbar im Eingangsbereich des Studios angebracht. Die Hausordnung regelt insbesondere die zulässige Nutzung des Fitnessstudios so wie der Geräte. Der Fitnessstudiobetreiber oder dessen Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen. Den zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs bzw. zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit notwendigen Weisungen des Fitnessstudiobetreiber und oder des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Bei besonders grobem Fehlverhalten, wie Tätlichkeiten, Bedrohungen, strafrechtlich relevanten Beleidigungen, sexuellen Belästigungen und Diebstahl, kann der Zutritt zum Studio für die gesamte restliche Vertragsdauer verwehrt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen berechtigte Weisungen des Fitnessstudiobetreibers und oder dessen Personals, wenn das betreffende Mitglied durch sein Verhalten anderen Kunden, dem Fitnessstudiobetreiber und oder des Studiopersonals den Aufenthalt im Studio verleidet.
10. Datenschutz:
10.1 Der Fitnessstudiobetreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst der Fitnessstudiobetreiber Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitgliedes und speichert diese Daten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner aktuellen Form.
10.2 VIDEOÜBERWACHUNG: Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, unter Beachtung der Vorgaben des DSGVO und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
11. VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
11.1 Alarmierung der Einsatzkräfte wird durch das Betätigen der im Fitnessstudio gut sichtbar angebrachten Notfalltaster unserer Gefahrenmeldeanlage herbeigeführt. Im Falle eines medizinischen Notfalls ist gemäß den gesetzliche Bestimmungen Erste Hilfe zu leisten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.4 Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
12.5 Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Fitnessstudiobetreiber auf die Änderungen hinweist, dass Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Der Fitnessstudiobetreiber nimmt an Streitbeilegungen im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
13. WIEDERRUFSFORMULAR (NUR FÜR VERBRAUCHER)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
AN:
[Name des Unternehmens]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
e-mail: [E-Mail-Adresse]
Tel: [Telefonnummer]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
_________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
_________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________________
Datum
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(*) Unzutreffendes streichen
Um allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt und ein erfolgreiches Training in unserem Studio zu ermöglichen, bitten wir um Berücksichtigung nachstehender Regeln unserer Hausordnung.
§1 Haftung
1. Der Studiobesucher nutzt die Anlage und ihre Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastung, wird keine Haftung unsererseits übernommen. Bei Fragen steht das Personal gerne zur Verfügung.
2. Werden durch unpassende Behandlung der Anlage und Einrichtungen Schäden verursacht, haftet der Studiobesucher für den verursachten Schaden.
3. Es wird ausdrücklich empfohlen, beim Besuch des Studios keine Wertgegenstände oder Geld mitzubringen. Für abhanden gekommene Gegenstände im Studio oder aufgebrochenen Garderobeschänken übernehmen wir keine Haftung.
§2 Private Foto- und Filmaufnahmen durch Besucher
1. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung JB Athletics ist nicht gestattet.
§3 Allgemeines Verhalten
1. Mitglieder und Gäste sind nur dann zur Nutzung des Studios berechtigt, wenn sie sich vor jeder Nutzung mit ihrem Chip einchecken oder sich mittels eines amtlichen Dokumentes ausweisen können. Der Chip ist nicht an dritte übertragbar.
2. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten des Studios ausnahmslos nur JB-Pro Card Mitgliedern gestattet. Unrechtmäßiger Einlass von dritten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
3. Wir bitten um angemessenes und respektvolles Verhalten sowie Rücksichtnahme gegenüber all unseren Mitgliedern und Mitarbeitern.
4. Den Weisungen des Personals und des Sicherheitspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
5. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet.
6. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Bereiche des Fitnessstudios, ausgenommen Nacktbereiche, Videoüberwacht sind.
8. Das Betreten der Theke ist nur dem Studiopersonal oder den Sicherheitspersonal gestattet.
9. Gebrauchte Hygieneartikel sowie anderer Abfall ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu werfen. Das Entsorgen von Müll in den Toiletten ist strengstens verboten.
10. Der Verzehr von Lebensmittel ist nur im Bistrobereich gestattet.
11. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Ein vorgesehener Aschenbecher befindet sich vor der Eingangstür.
§4 Verhalten im Trainingsbereich
1. Der Zutritt zum Trainingsbereich ist für Personen ab 15 Jahren erlaubt.
2. Die Studiobesucher sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Hallensportschuhe zu tragen. Sportliche Betätigung ohne festes Schuhwerk ist untersagt. Keinesfalls ist es erlaubt, die Trainingsfläche Barfuß zu betreten. Das Betreten des Trainingsbereiches und der Dusche mit Straßenschuhen ist verboten. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
3. Aus Rücksicht auf alle Mitglieder möchten wir darum bitten, die Trainingsgeräte nach Gebrauch zu desinfizieren.
4. Alle Trainingsgeräte sind sorgfältig und ausschließlich ihrem Verwendungszweck entsprechend zu benutzen. Alle beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
5. Es dürfen ausschließlich Trinkflaschen aus nicht zerbrechlichem Material in den Trainingsbereich mitgenommen werden.
6. Bitte vermeiden Sie es, Trainingsgeräte ohne direkten Gebrauch zu besetzen.
7. Um allen Studiobesuchern ein entspanntes Training zu ermöglichen, bitten wir darum, Mobiltelefone lautlos zu stellen und notwendige Telefonate nur leise und diskret zu führen.
8. Es ist nicht gestattet sich auf der Trainingsfläche aus- oder umzuziehen, hierfür stehen die Garderoben zur Verfügung.
9. Exzessive Laute auf der Trainingsfläche sind zu unterlassen.
10. Auf der Trainingsfläche ist der Gebrauch von Magnesium oder Kreide nicht gestattet.
11. Die Musikanlage im ist nur von Mitarbeitern zu bedienen.
12. Beim Training auf den Matten ist stets ein Handtuch zu verwenden. Nach Benutzung sind die Matten mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen.
§5 Verhalten in Duschen und Umkleiden
1. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
2. Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die verschließbaren Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Wir sind dazu berechtigt, darüber hinaus besetzte Spinde zu öffnen und auszuräumen. Dadurch entstehende Kosten werden den Mitglied in Rechnung gestellt.
§8 Parken
1. Eine Haftung für Schäden auf der Parkanlage wird grundsätzlich nicht übernommen. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.
Durch Benutzung unseres Studios erklären sich unsere Mitglieder und Gäste zur Einhaltung der Hausordnung bereit.
JB-Athletics behält sich vor, bei wiederholter Nichteinhaltung der Hausordnung ein Hausverbot zu erteilen. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
Der/die Abgebildete erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ ihrer Person. Er/ Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation, in Galerie, Zeitung, Zeitschrift und der gleichen bzw. auch in elektronischen Medien z.B. TV, Facebook, Instagram, Website und der gleichen veröffentlicht werden können.
GeräteeinweisungIch bestätige hiermit, dass ich zum sicheren Umgang mit den Geräten ausdrücklich auf eine Geräteeinweisung verzichte – ich bin auf die dadurch entstehenden Gefahren hingewiesen worden. Weitere mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ich bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.Personen unter 18 Jahren sind nach den Bestimmungen des ABGB (§§ 170 ff) beschränkt geschäftsfähig. Ein Vertrag mit Minderjährigen ist daher nur gültig, wenn ein gesetzlicher Vertreter (z. B. Eltern) diesen unterzeichnet.
Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Zustimmung, bleiben bereits genutzte Leistungen kostenpflichtig. Der Vertrag kann von den Eltern oder Erziehungsberechtigten jederzeit für die Zukunft beendet werden; eine Rückerstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen erfolgt jedoch nicht.