ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON JB Athletics!
Stand: 01.04.2022
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgendes Unternehmen und dessen Zweigstellen:
JB Athletics GmbH, Gewerbestrasse 1-3, 7000 Eisenstadt, Austria
Das angeführte Unternehmen ist eigenständig und betreibt ein Fitnessstudio mit dem Gewerbewortlaut: Betrieb eines Fitnessstudios (nachfolgend: Studio/ s) unter den Namen „JB Athletics GmbH“. Folgend ist das aufgeführte Unternehmen als „JB Athletics“ benannt.
1. VERTRAG
1.0. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit JB Athletics vereinbarten Verträge (Abos, Tageskarte, 10er Block, Monatskarte, 3-Monatskarte und oder im Rahmen einer Aktion geschlossene Vereinbarung).
1.1.Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt mit Unterschrift des Vertragsnehmers im Studio zustande. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Die im Vertrag angebotenen Abos und Leistungen werden wie folgt definiert:
„JB-Tageskarte“
Die „JB-Tageskarte“ beinhaltet das einmalige Training (Kraft-und Cardiogeräte) während der, an dem Tag gekauften oder an dem Tag der Einlösung, zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.
„JB-10er Block“
Der „JB-10er Block“ beinhaltet das 10 malige (10 Einheiten) Training (Kraft-und Cardiogeräte) während der, an dem Tag der Benutzung dessen von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten. Die Einlösefrist beträgt 12 Monate ab dem Kaufdatum. Nicht oder nur zum Teil genutzte Einheiten sind nicht Erstattungsgähig.
„JB-Monatskarte“
Die „JB-Monatskarte“ beinhaltet die Benutzung unseres Studios für das Training (Kraft-und Cardiogeräte) innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der erstmalige Einlösung, zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.
„JB-3 Monatskarte“
Die „JB-3 Monatskarte“ beinhaltet die Benutzung unseres Studios für das Training (Kraft-und Cardiogeräte) innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einlösung, zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.
Abo „JB-WEEKEND“
Die Aboart „JB-WEEKEND“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) während zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.
Abo „JB-BASIC“
Die Aboart „JB-BASIC“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) während zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten.
Abo „JB-ADVANCED“
Die Aboart „JB-ADVANCED“ beinhaltet das Training (Kraft-und Cardiogeräte) während zu den von JB Athletics bestimmten Öffnungszeiten sowie die kostenlose, tägliche, einmalige Nutzung der Duschen für die Dauer von fünf Minuten. Nicht konsumierte Duschvorgänge können nicht nachgeholt werden.
Abo „JB-PRO“
Zusätzlich zu den Leistungen der Aboart „JB-ADVANCED“ stehen folgende Leistungen zur Verfügung: Zapfung von Getränken von der Trinkbar in den jeweils angebotenen Geschmacksrichtungen zum persönlichen Konsum im Studio.
Leistung „JB-Duschen“
Die Duschen können von Mitgliedern zum Tarif laut Preisliste verwendet werden. Die Bezahlung erfolgt durch das Aufbuchen von Guthaben.
1.2. Sonderbestimmungen für Online-Anmeldungen
1.2.1. Sofern der Vertrag online über die Website von JB Athletics angebahnt wird, kommt der Vertrag mit der Betätigung der Schaltfläche "Ich habe das Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelesen und stimme zu" zustande.
1.2.2. Der Vertragsinhalt wird vom JB Athletics gespeichert und dem Mitglied mitsamt der zugehörigen AGB per E-Mail zugeschickt.
1.2.3. Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per Email an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.
1.2.4. Pandemieklausel: Im Falle einer Pandemie, in der ein Betretungsverbot für Fitness-Studios besteht, können die monatlichen Beiträge auf Kundenwunsch pausiert werden. Dies muss vom Kunden ausdrücklich schriftlich erbeten werden. Diese Pausierung passiert nicht automatisch! Die Pausierung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage (nicht rückwirkend). Die Vergütung wird über den gesamten Zeitraum des Betretungsverbots in Form von Pausierung der Monatsbeiträge erstattet. Durch die Pausierung verschiebt sich im gleichen Aussmass auch das Enddatum der Mitgliedschaft. Der Kunde darf jedoch nicht den Lastschriftauftrag bei der Bank stornieren. Etwaig anfallende Stornogebühren der Banken, sind vom Kunden zu tragen.
Die Pausierung wird automatisch aufgehoben, sobald das Betretungsverbot aufgehoben wird.
1.2.5. Rabattierungen und Aktionen: Gewährte Rabatte, wie z.B. Neueröffnungsrabatte, Familienrabatte und der gleichen müssen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nachgezahlt werden. Die gesamte Nachzahlung wird per sofort fällig.
1.3. Widerrufsrecht für Online-Kunden
1.3.1. Fernabsatz Gesetz
Laut Fernabsatz Gesetzt haben Sie das Recht, ihre Fitnesscentermitgliedschaft binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde (also kein Checkin in einem unserer Fitnessstudios verzeichnet wurde)
1.3.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an JB Athletics (Gewerbestrasse 1-3, 7000 Eisenstadt oder service.team@jb-athletics.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
1.3.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
1.3.4. Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Check In mehr möglich. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
1.4. BESONDERHEITEN BEI JUGENDLICHEN
Jugendliche unter 14 Jahren können nicht Mitglied werden. Jugendliche über 14 und unter 18 Jahren können nur durch Abschluss im Studio und nur mit Zustimmung eines Gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Für die Zustimmung ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.
1.5. MINDESTLAUFZEIT, KÜNDIGUNG, VERTRAGSVERLÄNGERUNG
Für den ABO Vertrag gilt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich um die vereinbarte Verlängerungszeit von 6 Monaten, sofern er nicht durch das Mitglied oder von JB Athletics unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (1 Monat) zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine Kündigung hat schriftlich oder per App zu erfolgen, unter Einhaltung der Vertragslaufzeit, und der jeweiligen Kündigungsfrist. Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden weitere Gebühren seitens des JB Athletics erhoben.
1.6. FÄLLIGKEIT DER BEITRÄGE/STARTGEBÜHR/PAUSCHALEN
Der vereinbarte Beitrag und Gebühren für Zusatzleistungen sind jeweils im Voraus am ersten (1.) eines jeden Monats fällig – sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Liegt der Nutzungsbeginn vor dem Vertragsbeginn, so ist für diesen Zeitraum ein anteiliger Betrag von dem vereinbarten Beitrag und Gebühren sowie für Zusatzleistungen zusammen mit dem ersten Beitrag fällig. Ist eine Startgebühr vereinbart ist diese am ersten des Folgemonats fällig. Ist eine Servicepauschale vereinbart, ist diese jeweils am 1.1. und am 1.7. eines Kalenderjahres fällig.
1.7. LASTSCHRIFTVERFAHREN
Das Mitglied ist verpflichtet am Sepa-Lastschriftverfahren zur Begleichung der fälligen Beiträge, Gebühren und Pauschalen teilzunehmen und erteilt an JB Athletics oder an JB Athletics beauftragte Dritte ein entsprechendes Sepa-Lastschrift-Mandat.
1.8. ZAHLUNGSVERZUG
Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug kann JB Athletics oder von JB Athletics beauftragte Dritte den Verzugsbetrag zzgl. Verzugskosten und Rücklastschriftkosten zur Fälligkeit stellen. Der Zugang in das Studio wird dem Mitglied bis zur Begleichung seines Mitgliedsbeitrages samt Rücklastschriftkosten gesperrt. Laufende Mitgliedsbeiträge bleiben hiervon unberührt. Dem Mitglied dadurch entstandenen Kosten trägt das Mitglied, JB Athletics hält sich hierbei Schad und Klaglos. Ist das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, hat JB Athletics das Recht die noch ausstehenden Forderungen bis zum nächstmöglichen Ende der Mitgliedschaft als Gesamtsumme fällig zu stellen und an Dritte abzutreten. Die Vertragskündigung bleibt hiervon unberührt.
1.9. E-MAILADRESSE/FOTO/ÄNDERUNG VON MITGLIEDSDATEN
Das Mitglied verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mailadresse anzugeben und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JB Athletics diese zu Kommunikationszwecken und zur Übermittlung rechtlich bedeutsamer Erklärungen nutzen kann.
Das Mitglied stellt JB Athletics ein aktuelles Foto von sich zur Verfügung.
Das Mitglied hat alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Bankverbindung, Adresse, E-Mailadresse etc. unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche JB Athletics dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen zu spät oder gar nicht mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
1.10. RUHEZEITEN/PAUSIERUNG
Die Pausierung kann nur für volle Kalendermonate beantragt werden und muss JB Athletics spätestens 15 Werktage vor Pausierungsbeginn in Schriftform oder via App samt Begründung und Nachweis zum Beispiel eines Arztes zugehen. Eine erstmalige Pausierung kann frühestens nach einer einmonatigen Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Eine Pausierung gilt erst nach Bestätigung durch JB Athletics als vereinbart. Eine Pausierung kann nicht beantragt werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Rückwirkende Pausierungen sind nicht möglich. Während der Pausierung kann das Mitglied keine Leistungen von JB Athletics in Anspruch nehmen, die Zugangsberechtigung wird deaktiviert. Das jeweilige Vertragsende verlängert sich um die in Anspruch genommenen Pausierungsmonate.
1.11. Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von JB-Athletics.
1.12. Nutzung der Garderoben/ Garderobenschränke
Hingewiesen wird darauf, dass der Fitnessstudiovertrag den Kunden zur Nutzung der Garderobenschränke nur zu Zeiten berechtigt, in denen er sich in den Räumlichkeiten von JB-Athletics befindet. Das Nutzungsrecht endet mit Verlassen des Studios. Der Kunde hat den Garderobenschrank vor Verlassen des Studios zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. JB Athletics ist berechtigt, zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. JB-Athletics wird die Gegenstände für eine dem jeweiligen Wert angemessene Zeit in Verwahrung nehmen. JB-Athletics übernimmt eine Haftung für das Abhandenkommen von im Spind belassenen Gegenständen nur bei grobem Verschulden. Für die Gardarobe wird seitens JB Athletics keine Haftung übernommen.
2. NUTZUNGSBESTIMMUNGEN
2.1. Nutzungsumfang
Das Mitglied hat das Recht den vereinbarten Leistungsumfang des Studios zu den vereinbarten Studionutzungszeiten, je nach Aboart, zu beanspruchen.
2.2. ZUSATZLEISTUNGEN/MODULE
Die Nutzung von Zusatzleistungen/Modulen ist nur möglich, sofern diese vereinbart wurde.
2.3. Zutritt
Das Zutrittsmedium (die App inkl. QR-Code, oder Chipkarte) ist nicht übertragbar. Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss einen kostenlosen Zutritt ins Studio mittels Zutrittsmedium App inkl. QR-Code und verpflichtet sich diese bei jedem Studiobesuch als Zutrittsberechtigung zu nutzen. Außerdem ist es jeden Mitglied möglich einen zusätzlichen Memberchip käuflich im Studio zu erwerben. Der Verlust des Memberchip ist JB Athletics unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied erhält im Studio einen Ersatzchip. Die Gebühren dessen belaufen sich auf den Ersatzmemberchip auf 15 Euro und werden zusammen mit dem nächsten Beitrag fällig. Das Mitglied verpflichtet sich den Memberchip und oder jede andere Art der Zutrittsberechtigung nur höchstpersönlich zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Bei nachgewiesen Verstoß hat JB Athletics das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen. Weiterhin behält sich JB Athletics vor Strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten und/oder Schadensersatzansprüche zu fordern.
2.4. Zutrittssystem, Zutritt
Das Mitglied nimmt die Hausordnung für den leicht gehaltenen und geordneten Zutritt zur Kenntnis. Jedes Mitglied muss sich ungeachtet der Öffnungszeiten mittels Zutrittsmedium vor Eintritt in das Studio durch unser Zutrittssystem, welches sich ersichtlich neben dem Haupteingang befindet, registrieren. Im Falle der Nichteinhaltung der einfach gehaltenen Registrierung nimmt das Mitglied zur Kenntnis das diese eine fahrlässige Handlung im Sinne unserer Hausordnung zur Regelung des Zutrittes darstellt. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (beispielsweise die Entsendung einer personellen Alarmverfolgung durch unseren beauftragten Wachdienst etc.) werden den Mitglied ausnahmslos in Rechnung gestellt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das einlassen von Personen welche keine und oder keine ausreichende Mitgliedschaft besitzen ausnahmslos verboten. Hierfür Haftet das Mitglied welcher den Einlass gewährt.
2.5. HAUSORDNUNG
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass JB-Athletics für die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder zu sorgen hat. Daher unterliegt das Mitglied der Hausordnung des Studios. Die Hausordnung ist für das Mitglied gut sichtbar im Eingangsbereich des Studios angebracht. Die Hausordnung regelt insbesondere die zulässige Nutzung des Studios so wie der Geräte. Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen. Den zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebs bzw. zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit notwendigen Weisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten. Bei besonders grobem Fehlverhalten, wie Tätlichkeiten, Bedrohungen, strafrechtlich relevanten Beleidigungen, sexuellen Belästigungen und Diebstahl, kann der Zutritt zum Studio für die gesamte restliche Vertragsdauer verwehrt werden. Dies gilt auch bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen berechtigte Weisungen des Personals, wenn das betreffende Mitglied durch sein Verhalten anderen Kunden oder dem Personal den Aufenthalt im Studio verleidet.
2.6. KONSUMVERBOTE/VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL
Das Konsumieren von alkoholischen Getränken, sowie das Rauchen ist im Studio untersagt. Dem Mitglied ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Steroide, Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich im Studio anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Bei nachgewiesen Verstoß hat JB Athletics das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen.
2.7. BEGLEITUNG
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JB Athletics gestattet.
2.8. GEWERBLICHE NUTZUNG DER STUDIOS
Dem Mitglied ist es untersagt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch JB Athletics, das Studio gewerblich zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere das endgeldliche oder unentgeltliche durchführen von Personaltrainings oder Marketingaktivitäten jeglicher Art.
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung durch JB Athletics für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch JB Athletics oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. DATENSCHUTZ/ Videoüberwachung
4.1. Datenschutz DSGVO
JB Athletics erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst JB Athletics Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitgliedes und speichert diese Daten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner aktuellen Form.
4.2. VIDEOÜBERWACHUNG
JB Athletics behält sich das Recht vor, unter Beachtung der Vorgaben des DSGVO und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
5.1. VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Alarmierung der Einsatzkräfte wird durch das betätigen der im Studio gut sichtbar angebrachten Notfalltaster unserer Gefahrenmeldeanlage herbeigeführt. Im Falle eines medizinischen Notfalls ist gemäß den gesetzliche Bestimmungen Erste Hilfe zu leisten.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
JB Athletics ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, dass Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
JB Athletics nimmt an Streitbeilegungen im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Um allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt und ein erfolgreiches Training in unserem Studio zu ermöglichen, bitten wir um Berücksichtigung nachstehender Regeln unserer Hausordnung.
§1 Haftung
1. Der Studiobesucher nutzt die Anlage und ihre Einrichtungen auf eigene Gefahr. Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastung, haften wir nicht. Bei Fragen steht das Personal gerne zur Verfügung.
2. Werden durch unpassende Behandlung der Anlage und Einrichtungen Schäden verursacht, haftet der Studiobesucher für den verursachten Schaden.
3. Es wird ausdrücklich empfohlen, beim Besuch des Studios keine Wertgegenstände oder Geld mitzubringen. Für abhanden gekommene Gegenstände im Studio oder aufgebrochenen Garderobeschänken übernehmen wir keine Haftung.
§2 Private Foto- und Filmaufnahmen durch Besucher
1. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung JB Athletics ist nicht gestattet.
§3 Allgemeines Verhalten
1. Mitglieder und Gäste sind nur dann zur Nutzung des Studios berechtigt, wenn sie sich vor jeder Nutzung mit ihrem Chip einchecken oder sich mittels eines amtlichen Dokumentes ausweisen können. Der Chip ist nicht an dritte übertragbar.
2. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten des Studios ausnahmslos nur JB-Pro Card Mitgliedern gestattet. Unrechtmäßiger Einlass von dritten wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
3. Wir bitten um angemessenes und respektvolles Verhalten sowie Rücksichtnahme gegenüber all unseren Mitgliedern und Mitarbeitern.
4. Den Weisungen des Personals und des Sicherheitspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
5. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet.
6. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Bereiche des Fitnessstudios, ausgenommen Nacktbereiche, Videoüberwacht sind.
8. Das Betreten der Theke ist nur dem Studiopersonal oder den Sicherheitspersonal gestattet.
9. Gebrauchte Hygieneartikel sowie anderer Abfall ist in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu werfen. Das Entsorgen von Müll in den Toiletten ist strengstens verboten.
10. Der Verzehr von Lebensmittel ist nur im Bistrobereich gestattet.
11. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Ein vorgesehener Aschenbecher befindet sich vor der Eingangstür.
§4 Verhalten im Trainingsbereich
1. Der Zutritt zum Trainingsbereich ist für Personen ab 15 Jahren erlaubt.
2. Die Studiobesucher sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Hallensportschuhe zu tragen. Sportliche Betätigung ohne festes Schuhwerk ist untersagt. Keinesfalls ist es erlaubt, die Trainingsfläche Barfuß zu betreten. Das Betreten des Trainingsbereiches und der Dusche mit Straßenschuhen ist verboten. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
3. Aus Rücksicht auf alle Mitglieder möchten wir darum bitten, die Trainingsgeräte nach Gebrauch zu desinfizieren.
4. Alle Trainingsgeräte sind sorgfältig und ausschließlich ihrem Verwendungszweck entsprechend zu benutzen. Alle beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
5. Es dürfen ausschließlich Trinkflaschen aus nicht zerbrechlichem Material in den Trainingsbereich mitgenommen werden.
6. Bitte vermeiden Sie es, Trainingsgeräte ohne direkten Gebrauch zu besetzen.
7. Um allen Studiobesuchern ein entspanntes Training zu ermöglichen, bitten wir darum, Mobiltelefone lautlos zu stellen und notwendige Telefonate nur leise und diskret zu führen.
8. Es ist nicht gestattet sich auf der Trainingsfläche aus- oder umzuziehen, hierfür stehen die Garderoben zur Verfügung.
9. Exzessive Laute auf der Trainingsfläche sind zu unterlassen.
10. Auf der Trainingsfläche ist der Gebrauch von Magnesium oder Kreide nicht gestattet.
11. Die Musikanlage im ist nur von Mitarbeitern zu bedienen.
12. Beim Training auf den Matten ist stets ein Handtuch zu verwenden. Nach Benutzung sind die Matten mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen.
§5 Verhalten in Duschen und Umkleiden
1. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
2. Im Interesse aller Mitglieder sind die Spinde sauber zu hinterlassen. Die verschließbaren Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden. Wir sind dazu berechtigt, darüber hinaus besetzte Spinde zu öffnen und auszuräumen. Dadurch entstehende Kosten werden den Mitglied in Rechnung gestellt.
§8 Parken
1. Eine Haftung für Schäden auf der Parkanlage wird grundsätzlich nicht übernommen. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.
Durch Benutzung unseres Studios erklären sich unsere Mitglieder und Gäste zur Einhaltung der Hausordnung bereit.
JB-Athletics behält sich vor, bei wiederholter Nichteinhaltung der Hausordnung ein Hausverbot zu erteilen. Der fällige Mitgliedsbeitrag bleibt davon unberührt.
Der/die Abgebildete erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ ihrer Person. Er/ Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation, in Galerie, Zeitung, Zeitschrift und der gleichen bzw. auch in elektronischen Medien z.B. TV, Facebook, Instagram, Website und der gleichen veröffentlicht werden können.
GeräteeinweisungIch bestätige hiermit, dass ich zum sicheren Umgang mit den Geräten ausdrücklich auf eine Geräteeinweisung verzichte – ich bin auf die dadurch entstehenden Gefahren hingewiesen worden. Weitere mündliche Nebenabreden bestehen nicht.