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Terms and Conditions


Stand: September 2026
1. Geltungsbereich1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen JB Athletics und Verbrauchern abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge über die Nutzung des Fitnessstudios sowie für damit verbundene Leistungen.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Für einzelne Mitgliedschaftsmodelle, Aktionen oder Sonderangebote können abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten. Diese gehen den Bestimmungen dieser AGB vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
1.4. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften, bleiben durch diese AGB unberührt.
2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft2.1. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch JB Athletics zustande. Bei einem Onlineabschluss kommt der Vertrag nach Maßgabe des jeweiligen Bestellvorgangs zustande.
2.2. Die jeweils vereinbarte Mitgliedschaft, der Mitgliedsbeitrag, die Mindestlaufzeit, die Kündigungsbedingungen sowie sonstige produktspezifische Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag bzw. den beim Vertragsabschluss angegebenen Bedingungen.
2.3. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4. Das Mitglied ist verpflichtet, seine bei Vertragsabschluss angegebenen persönlichen Daten richtig und aktuell zu halten.
2.5. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, sind JB Athletics unverzüglich mitzuteilen.
3. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen3.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Mitgliedschaftsmodell.
3.2. Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge sind zu den im Mitgliedschaftsvertrag angegebenen Fälligkeitsterminen zu bezahlen.
3.3. Sofern eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, erteilt das Mitglied JB Athletics ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
3.4. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist JB Athletics berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und jene Kosten zu verlangen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich und angemessen sind.
3.6. Bei einer Rücklastschrift können ausschließlich tatsächlich angefallene und nachweisbare Bankspesen sowie sonstige gesetzlich zulässige und tatsächlich entstandene Kosten verlangt werden.
3.7. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3.8. JB Athletics ist berechtigt, bei bestehendem Zahlungsrückstand den Zutritt zu den Trainingsbereichen bis zur Begleichung des Rückstands vorübergehend zu sperren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
4. Mindestlaufzeit, Kündigung und Vertragsverlängerung4.1. Für den Vertrag gilt zunächst die im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit.
4.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit durch beide Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.
4.3. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
4.4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag durch beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
4.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
4.6. Jede Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Eine Kündigung per eingeschriebenem Brief ist nicht erforderlich.
4.7. JB Athletics wird das Mitglied vor Ablauf der Mindestlaufzeit in geeigneter Weise auf das bevorstehende Ende der Mindestlaufzeit, die bestehende Kündigungsmöglichkeit und die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung hinweisen, soweit eine entsprechende Hinweispflicht gesetzlich besteht.
4.8. Die Anzeige von Vertragsbeginn, Vertragsende und Kündigungsmöglichkeiten in der JB Athletics App stellt eine zusätzliche Information für das Mitglied dar.
5. Mitgliedschaften mit einmonatiger Mindestlaufzeit5.1. Bei Mitgliedschaftsmodellen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit von einem Monat wird der Vertrag unbefristet abgeschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat.
5.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
5.3. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um einen weiteren Monat.
5.4. Die Kündigung kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats erfolgen.
5.5. Das frühestmögliche Vertragsende ist nach Ablauf des ersten vollen Vertragsmonats möglich.
5.6. Der Zeitraum vom Anmeldedatum bis zum Ende des laufenden Kalendermonats wird aliquot verrechnet, soweit dies beim jeweiligen Mitgliedschaftsmodell entsprechend vereinbart ist.
6. Freiwillige Pausierung der Mitgliedschaft6.1. JB Athletics kann dem Mitglied abhängig vom jeweiligen Mitgliedschaftsmodell die Möglichkeit einer freiwilligen Pausierung der Trainingsleistungen anbieten.
6.2. Ein Anspruch auf eine freiwillige Pausierung besteht nur, wenn dies im jeweiligen Mitgliedschaftsmodell oder Mitgliedschaftsvertrag vorgesehen ist.
6.3. Die freiwillige Pausierung muss vom Mitglied entsprechend den von JB Athletics vorgesehenen Verfahren beantragt werden.
6.4. Während einer wirksamen freiwilligen Pausierung ruhen die Trainingsleistungen und die Nutzung der Trainingsflächen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
6.5. Für die freiwillige Pausierung wird bei den hierfür vorgesehenen Mitgliedschaftsmodellen ein Pausenentgelt von EUR 2,50 pro Monat verrechnet.
6.6. Bei der JB PRO Card ist die freiwillige Pausierung kostenlos.
6.7. Die Mindestlaufzeit des Mitgliedschaftsvertrages verlängert sich um die tatsächliche Dauer einer freiwilligen Pausierung, sofern dies im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbart wurde.
6.8. Die Verlängerung erfolgt ausschließlich um die tatsächliche Dauer der Pausierung. Durch die Verlängerung entsteht keine neue Mindestlaufzeit.
6.9. Während einer freiwilligen Pausierung kann die JB Athletics App technisch nicht deaktiviert werden. Für die weitere Bereitstellung der App gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 8.
7. Aussetzung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft7.1. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Mitglieds aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft kann JB Athletics nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen eine Aussetzung der Trainingsleistungen ermöglichen.
7.2. Die Voraussetzungen, der Beginn und die Dauer der Aussetzung sind JB Athletics in geeigneter Form nachzuweisen, soweit dies zur Prüfung der Voraussetzungen erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
7.3. Während einer wirksamen Aussetzung ruhen die Trainingsleistungen des Fitnessstudios.
7.4. Für den Zeitraum der Aussetzung wird der reguläre Mitgliedsbeitrag für die ruhenden Trainingsleistungen nicht verrechnet bzw. entsprechend gutgeschrieben, soweit dies nach dem jeweiligen Mitgliedschaftsmodell vorgesehen ist.
7.5. Die Mindestlaufzeit des Mitgliedschaftsvertrages wird durch eine Aussetzung aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nicht verlängert.
7.6. Die Aussetzung begründet keine neue Mindestlaufzeit.
7.7. Die JB Athletics App bleibt während der Aussetzung technisch mit dem Mitgliedskonto verbunden und kann nicht deaktiviert werden. Für die fortgesetzte Bereitstellung der eigenständigen digitalen App-Leistungen gilt Punkt 8.
7.8. Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds, insbesondere gesetzliche Kündigungs-, Auflösungs-, Minderungs- oder sonstige Ansprüche, bleiben unberührt.
8. JB Athletics App8.1. Die JB Athletics App ist während einer aufrechten Mitgliedschaft im Umfang des jeweils vereinbarten Mitgliedschaftsmodells ohne gesondertes monatliches Entgelt inkludiert.
8.2. Die JB Athletics App stellt neben den Trainingsleistungen des Fitnessstudios eigenständige digitale Leistungen und Funktionen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung der Mitgliedschaft, digitale Zutrittsfunktionen, die Anzeige von Vertragsdaten, die Erstellung und Verwaltung von Trainingsplänen, die Dokumentation von Aktivitäten sowie weitere innerhalb der App angebotene digitale Funktionen.
8.3. Über die JB Athletics App können darüber hinaus weitere digitale Angebote und ein Supplement-Store zugänglich sein. Für den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme gesondert angebotener Leistungen gelten die hierfür jeweils angegebenen Preise und Bedingungen.
8.4. Die App-Leistung ist eine eigenständige digitale Leistung und nicht Bestandteil der Trainingsleistung des Fitnessstudios. Das App-Entgelt gemäß den nachstehenden Bestimmungen ist daher kein Mitgliedsbeitrag und kein Entgelt für die Nutzung der Trainingsflächen oder Trainingsgeräte.
App während einer freiwilligen Pausierung8.5. Während einer freiwilligen Pausierung gemäß Punkt 6 ruht die Trainingsleistung des Fitnessstudios. Die eigenständigen digitalen App-Leistungen bleiben technisch weiterhin bereitgestellt.
8.6. Für die fortgesetzte Bereitstellung der eigenständigen digitalen App-Leistungen während einer freiwilligen Pausierung wird ein gesondertes Bereitstellungsentgelt von EUR 5,00 pro Monat verrechnet.
8.7. Bei der JB PRO Card ist die fortgesetzte Bereitstellung der App während einer freiwilligen Pausierung ohne zusätzliches Bereitstellungsentgelt inkludiert.
App während Krankheit, Unfall und Schwangerschaft8.8. Während einer Aussetzung gemäß Punkt 7 ruht die Trainingsleistung des Fitnessstudios. Die eigenständigen digitalen App-Leistungen bleiben aufgrund ihrer technischen Einbindung in das Mitgliedskonto weiterhin bereitgestellt.
8.9. Für die fortgesetzte Bereitstellung der eigenständigen digitalen App-Leistungen während einer Aussetzung gemäß Punkt 7 wird ein gesondertes Bereitstellungsentgelt von EUR 5,00 pro Monat verrechnet.
8.10. Bei der JB PRO Card ist die fortgesetzte Bereitstellung der App auch während einer Aussetzung gemäß Punkt 7 ohne zusätzliches Bereitstellungsentgelt inkludiert.
8.11. Das Bereitstellungsentgelt für die App ist kein Mitgliedsbeitrag und kein Entgelt für die während der Aussetzung ruhenden Trainingsleistungen. Es wird ausschließlich für die fortgesetzte Bereitstellung der eigenständigen digitalen App-Leistungen verrechnet.
8.12. Die Nutzung oder Bereitstellung der App während einer Pausierung oder Aussetzung bedeutet nicht, dass die ruhenden Trainingsleistungen des Fitnessstudios in Anspruch genommen werden.
8.13. Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds werden durch diese Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
9. Zutritt zum Fitnessstudio9.1. Der Zutritt zum Fitnessstudio erfolgt grundsätzlich über das jeweils vorgesehene Zutrittssystem.
9.2. Zutrittsberechtigungen sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
9.3. Eine missbräuchliche Weitergabe oder Nutzung der Zutrittsberechtigung kann zur vorübergehenden Sperre führen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4. Das Mitglied ist verpflichtet, die Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren und einen Verlust JB Athletics unverzüglich mitzuteilen.
10. Nutzung des Fitnessstudios10.1. Die Nutzung der Trainingsbereiche und Geräte hat entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung sowie unter Beachtung der Sicherheits- und Hygienevorschriften zu erfolgen.
10.2. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb des Fitnessstudios dienen.
10.3. Das Mitglied hat auf andere Mitglieder Rücksicht zu nehmen.
10.4. Geräte und Einrichtungen sind nach Gebrauch ordnungsgemäß zu hinterlassen.
10.5. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungen kann zu Schadenersatzansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen führen.
11. Gesundheitliche Voraussetzungen11.1. Das Mitglied ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine körperliche Eignung für das Training zu beurteilen.
11.2. Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten über die körperliche Belastbarkeit wird empfohlen, vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.
11.3. Das Mitglied hat das Training bei akuten Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen entsprechend zu unterbrechen und erforderlichenfalls medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
11.4. Diese Bestimmungen begründen keinen Ausschluss gesetzlicher Haftungsansprüche von JB Athletics.
12. Verhalten im Studio12.1. Im Fitnessstudio ist ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang einzuhalten.
12.2. Das Mitglied hat insbesondere die geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Hausordnungsbestimmungen einzuhalten.
12.3. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann JB Athletics geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere eine vorübergehende Zutrittssperre, soweit dies verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist.
12.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Garderobenschränke und zurückgelassene Gegenstände13.1. Garderobenschränke und Ablageflächen dürfen nur während des Aufenthalts im Fitnessstudio verwendet werden. Das Mitglied ist verpflichtet, persönliche Gegenstände nach Beendigung seines Aufenthalts mitzunehmen.
13.2. Zurückgelassene Gegenstände werden von JB Athletics, soweit dies zumutbar und betrieblich möglich ist, für eine angemessene Frist zur Abholung aufbewahrt.
13.3. Soweit eine Zuordnung möglich ist und Kontaktdaten vorliegen, wird das Mitglied nach Möglichkeit über die zurückgelassenen Gegenstände und deren Abholung informiert.
13.4. Für die erstmalige Sicherstellung und Aufbewahrung eines zurückgelassenen Gegenstandes wird kein gesondertes Entgelt verrechnet.
13.5. Wird ein Gegenstand trotz entsprechender Aufforderung nicht innerhalb der mitgeteilten Abholfrist abgeholt und ist dadurch eine weitere Aufbewahrung erforderlich, kann JB Athletics für die darüber hinausgehende Aufbewahrung ein angemessenes Aufbewahrungsentgelt von höchstens EUR 2,50 pro begonnenem Kalendermonat und Gegenstand verlangen.
13.6. Das Aufbewahrungsentgelt dient ausschließlich dem Ersatz des durch die zusätzliche Aufbewahrung entstehenden notwendigen und angemessenen Aufwandes. Es stellt keine Vertragsstrafe, Pönale oder sonstige Sanktion für das Zurücklassen des Gegenstandes dar.
13.7. Verderbliche, hygienisch bedenkliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände können nach angemessener Frist entsorgt werden, soweit eine weitere Aufbewahrung nicht zumutbar ist.
13.8. Bei Gegenständen von erheblichem Wert sowie bei Gegenständen, deren Behandlung gesetzlichen Vorschriften über Fundsachen unterliegt, werden die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachtet.
13.9. Eine Verwertung oder sonstige Eigentumsübertragung zurückgelassener Gegenstände erfolgt nur, soweit dies aufgrund einer wirksamen Vereinbarung und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
13.10. Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, dass JB Athletics zurückgelassene Gegenstände über die angemessene Aufbewahrungsfrist hinaus aufbewahrt.
14. Haftung14.1. JB Athletics haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2. Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dieser gesetzlich unzulässig wäre.
14.3. Insbesondere bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie die Haftung für Personenschäden unberührt.
14.4. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände haftet JB Athletics nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
15. Diebstahl und Verlust15.1. Das Mitglied ist verpflichtet, persönliche Gegenstände sorgfältig zu verwahren.
15.2. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
15.3. Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
16. Öffnungszeiten und betriebliche Änderungen16.1. Die für das jeweilige Mitgliedschaftsmodell geltenden Zutrittszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag beziehungsweise den beim Vertragsabschluss angegebenen Bedingungen.
16.2. Die allgemeinen Betriebs- und Öffnungszeiten können aus sachlich gerechtfertigten Gründen geringfügig angepasst werden.
16.3. Eine geringfügige Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich die tägliche Öffnungszeit gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Öffnungszeiten um nicht mehr als eine Stunde verändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit nicht reduziert wird.
16.4. Änderungen der Öffnungs- und Betriebszeiten dürfen insgesamt nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeit führen.
16.5. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bleiben einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung oder den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
16.6. Geplante wesentliche Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben.
16.7. Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
17. Vorübergehende Betriebsschließungen17.1. Vorübergehende Schließungen können insbesondere aufgrund von behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Reparatur-, Wartungs- oder Umbauarbeiten sowie aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich sein.
17.2. JB Athletics wird sich bemühen, solche Schließungen auf das erforderliche Maß zu beschränken und das Mitglied über geplante Schließungen rechtzeitig zu informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
17.3. Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
18. Hausordnung18.1. Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen des Fitnessstudios.
18.2. Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherheit, Hygiene und ordnungsgemäßen Nutzung der Einrichtungen.
18.3. Die Hausordnung darf keine Bestimmungen enthalten, die zwingenden gesetzlichen Regelungen oder den Bestimmungen dieser AGB widersprechen.
18.4. Änderungen der Hausordnung werden dem Mitglied in geeigneter Weise bekannt gegeben.
19. Datenschutz19.1. Personenbezogene Daten werden von JB Athletics nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
19.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von JB Athletics.
20. Kommunikation20.1. JB Athletics kann dem Mitglied vertragsbezogene Mitteilungen grundsätzlich an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder über sonstige vereinbarte Kommunikationswege übermitteln.
20.2. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebenen Kontaktdaten aktuell und erreichbar sind.
20.3. Gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen erfolgen in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Form.
21. Onlineabschluss und gesetzliches Rücktrittsrecht21.1. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
21.2. Soweit dem Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird dieses durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
21.3. Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich erforderlichen Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, den Gesamtpreis, die Zahlungsbedingungen, die Mindestlaufzeit, die Kündigungsbedingungen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Vertragsinformationen.
21.4. Bei einem Fernabsatzvertrag erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen und Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
21.5. Verlangt der Verbraucher, dass JB Athletics bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, wird dieses Verlangen im Bestellprozess ausdrücklich und gesondert eingeholt.
21.6. Der Verbraucher wird vor Abgabe dieses ausdrücklichen Verlangens über die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen des vorzeitigen Beginns der Vertragserfüllung informiert.
21.7. Soweit gesetzlich erforderlich, wird vom Verbraucher eine gesonderte Bestätigung über die Kenntnisnahme der gesetzlichen Rechtsfolgen verlangt.
21.8. Ein Check-in oder die Nutzung des Fitnessstudios führt nicht automatisch zum Verlust eines bestehenden gesetzlichen Rücktrittsrechts.
21.9. Das gesetzliche Rücktrittsrecht richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
22. Anwendbares Recht22.1. Es gilt österreichisches Recht.
22.2. Die Anwendung zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt unberührt, soweit solche Bestimmungen auch ohne Rechtswahl anwendbar wären.
23. Änderungen der AGB23.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Mitglied in geeigneter Weise bekannt gegeben.
23.2. Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse sind gegenüber Verbrauchern nur wirksam, soweit sie aufgrund einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung oder nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.
23.3. Eine Änderung der AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung des vereinbarten Mitgliedsbeitrags oder sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.
23.4. Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
24. Gerichtsstand24.1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
24.2. Eine Vereinbarung eines Gerichtsstandes erfolgt nur, soweit dies gegenüber einem Verbraucher gesetzlich zulässig ist.
24.3. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Verbrauchergerichtsstände gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
25. Schlussbestimmungen25.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
25.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Verhältnis zu Verbrauchern die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.
25.3. Eine geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Bestimmung wird nicht vereinbart.
25.4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Mitglied gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich getroffen wurden.
25.5. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.

Hausordnung

§ 1 Allgemeines VerhaltenDas Fitnessstudio und seine Einrichtungen sind sorgfältig, rücksichtsvoll und bestimmungsgemäß zu benutzen.
Mitglieder und Gäste haben sich gegenüber anderen Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beschimpfungen, erhebliche Belästigungen sowie sonstiges schwerwiegend störendes oder gefährdendes Verhalten sind nicht gestattet.
Den berechtigten Anweisungen des Studio- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Hygiene, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb des Fitnessstudios dienen.
Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, insbesondere für Assistenzhunde, bleiben unberührt.
Abfälle und gebrauchte Hygieneartikel sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Das Entsorgen von Abfällen in Toiletten, Waschbecken oder Duschen ist nicht gestattet.
Lebensmittel dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.
Das Rauchen ist innerhalb des gesamten Gebäudes nicht gestattet. Für das Rauchen im Außenbereich sind die dafür vorgesehenen Bereiche zu benutzen.
§ 2 Zutritt und ZutrittsberechtigungDer Zutritt und die Nutzung des Fitnessstudios sind ausschließlich Personen mit einer gültigen Zutrittsberechtigung gestattet.
Mitglieder haben sich entsprechend dem vorgesehenen Zutrittssystem vor der Nutzung des Studios einzuchecken.
Das persönliche Zutrittsmedium, insbesondere Memberchip, QR-Code oder eine digitale Zutrittsberechtigung, ist personenbezogen und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Die Nutzung der Zutrittsberechtigung einer anderen Person ist nicht gestattet.
Nichtmitglieder und Gäste dürfen das Fitnessstudio nur im Rahmen einer von JB Athletics ausdrücklich vorgesehenen Zutrittsmöglichkeit betreten und nutzen.
Außerhalb der jeweils für das Mitgliedschaftsmodell geltenden Zutrittszeiten ist der Zutritt nur Personen gestattet, deren Mitgliedschaft oder sonstige Zutrittsberechtigung dies ausdrücklich vorsieht.
Der unberechtigte Zutritt oder die Weitergabe einer persönlichen Zutrittsberechtigung kann zu einer Zutrittsbeschränkung führen. Weitergehende gesetzliche Rechte von JB Athletics bleiben unberührt.
§ 3 TrainingsbereichDer Trainingsbereich darf nur im Rahmen der für das jeweilige Mitgliedschaftsmodell geltenden Alters- und Nutzungsbedingungen betreten und genutzt werden.
Im Trainingsbereich sind geeignete, saubere Trainingsbekleidung und saubere Sportschuhe zu tragen.
Das Training ohne festes Schuhwerk ist nicht gestattet. Die Trainingsfläche darf insbesondere nicht barfuß betreten werden.
Das Betreten des Trainingsbereichs und der Duschen mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
Aus hygienischen Gründen ist bei der Benutzung von Trainingsgeräten und Trainingsmatten ein ausreichend großes Handtuch zu verwenden.
Trainingsgeräte sind ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Verwendungszweck und unter Beachtung der jeweiligen Sicherheits- und Bedienungshinweise zu verwenden.
Bewegliche Trainingsgeräte wie Hanteln, Hantelscheiben und sonstige Trainingsutensilien sind nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzubringen.
Gewichte und sonstige Trainingsgeräte dürfen nicht absichtlich fallen gelassen oder geworfen werden.
Trainingsgeräte dürfen nicht unnötig besetzt oder blockiert werden. Nach Beendigung einer Übung ist das Trainingsgerät anderen Mitgliedern wieder zur Verfügung zu stellen.
Auf andere trainierende Personen ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind unnötige Behinderungen und Gefährdungen anderer Personen zu vermeiden.
Nach der Benutzung sind Trainingsgeräte und Trainingsmatten entsprechend den im Studio vorgesehenen Hygienevorgaben zu reinigen.
Auf der Trainingsfläche ist der Gebrauch von Magnesium oder Kreide nicht gestattet, soweit hierfür keine ausdrücklich gekennzeichnete Ausnahme besteht.
Die Musikanlage darf ausschließlich vom dafür berechtigten Studio- oder Sicherheitspersonal bedient werden.
§ 4 Mobiltelefone, Musik sowie Foto- und FilmaufnahmenMobiltelefone dürfen grundsätzlich verwendet werden, sofern andere Personen dadurch nicht gestört werden.
Telefonate sind möglichst kurz und in angemessener Lautstärke zu führen.
Die Nutzung von Mobiltelefonen darf insbesondere nicht dazu führen, dass Trainingsgeräte unnötig blockiert werden.
Musik darf nur in einer Lautstärke gehört werden, durch die andere Mitglieder nicht unzumutbar gestört werden.
Foto- und Filmaufnahmen anderer Personen dürfen nur mit deren Zustimmung angefertigt und verwendet werden.
Bei privaten Foto- und Filmaufnahmen sind die Persönlichkeitsrechte und insbesondere das Recht am eigenen Bild anderer Personen zu beachten.
Gewerbliche Foto-, Film- oder sonstige Aufnahmen innerhalb des Fitnessstudios bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von JB Athletics.
§ 5 Umkleiden, Duschen und GarderobeDie Umkleideräume und Duschen sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur in einem angemessenen und abgetrockneten Zustand betreten werden, soweit dies zur Vermeidung von Rutsch- und Verschmutzungsgefahr erforderlich ist.
Die verschließbaren Garderobenschränke dürfen ausschließlich während des Aufenthalts im Fitnessstudio genutzt werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, den verwendeten Garderobenschrank nach Beendigung des Aufenthalts vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen.
Nicht geräumte oder nach Betriebsschluss weiterhin belegte Garderobenschränke können nach Betriebsschluss geöffnet werden.
Vorgefundene Gegenstände werden nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JB Athletics behandelt.
Persönliche Gegenstände und insbesondere Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
Für die zusätzliche Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände nach erfolgter Abholaufforderung kann nach Maßgabe der AGB ein Aufbewahrungsentgelt von höchstens EUR 2,50 pro begonnenem Kalendermonat und Gegenstand verrechnet werden.
§ 6 Wertgegenstände und HaftungEs wird empfohlen, keine größeren Geldbeträge oder sonstigen Wertgegenstände in das Fitnessstudio mitzubringen.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
JB Athletics übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, soweit eine Haftung gesetzlich wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Die gesetzliche Haftung von JB Athletics, insbesondere für Personenschäden sowie für sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist, bleibt unberührt.
Schäden an Geräten oder Einrichtungen, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht werden, können nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.
Schäden, Defekte oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel an Geräten oder Einrichtungen sind unverzüglich dem Personal zu melden.
§ 7 Gesundheit und SicherheitJede Person hat ihre körperliche Belastbarkeit bei der Nutzung der Trainingsgeräte eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheit hinsichtlich der Belastbarkeit sollte vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlicher Rat eingeholt werden.
Bei akuten Beschwerden ist das Training unverzüglich zu unterbrechen.
Trainingsgeräte oder Einrichtungen, bei denen ein Sicherheitsmangel festgestellt wird, dürfen nicht weiter benutzt werden. Der festgestellte Mangel ist unverzüglich dem Personal zu melden.
Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
§ 8 VideoüberwachungSoweit Bereiche des Fitnessstudios videoüberwacht werden, erfolgt die Videoüberwachung ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Bereiche, in denen die Privatsphäre besonders geschützt ist, insbesondere Umkleide- und Sanitärbereiche, werden nicht videoüberwacht.
Nähere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Betroffenenrechten, ergeben sich aus den hierfür vorgesehenen Datenschutzinformationen und Hinweisen im Studio.
§ 9 Bistro und sonstige BereicheDer Verzehr von Lebensmitteln ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Die Theke und sonstige ausschließlich dem Personal vorbehaltene Bereiche dürfen nur vom hierfür berechtigten Personal betreten werden.
Einrichtungen und Bereiche des Fitnessstudios dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden.
§ 10 MinderjährigeFür Minderjährige gelten die jeweils vereinbarten Alters- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Mitgliedschaftsmodells.
Gesetzliche Bestimmungen über die Vertretung und Haftung von Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertretern bleiben unberührt.
Minderjährige haben die Sicherheits- und Verhaltensregeln dieser Hausordnung ebenso einzuhalten wie volljährige Mitglieder.
§ 11 Gewerbliche TätigkeitenDas Anbieten oder Durchführen entgeltlicher Trainings, Coachings, Kurse oder sonstiger gewerblicher Leistungen gegenüber anderen Mitgliedern innerhalb des Fitnessstudios bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von JB Athletics.
Dies gilt nicht für Leistungen, die von JB Athletics selbst angeboten oder ausdrücklich autorisiert wurden.
§ 12 Parkplätze und AußenbereicheAuf den Parkflächen und Zufahrtswegen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Verkehrsvorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung, einzuhalten.
Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und sonstige gekennzeichnete Bereiche sind freizuhalten.
Fahrzeuge sind so abzustellen, dass andere Personen, Fahrzeuge und Zugänge nicht behindert werden.
Für Schäden auf Parkflächen und Außenbereichen haftet JB Athletics nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Verstöße gegen die HausordnungBei Verstößen gegen diese Hausordnung kann JB Athletics angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen.
Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann insbesondere eine Aufforderung zur Beendigung des beanstandeten Verhaltens oder eine vorübergehende Zutrittsbeschränkung erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können weitergehende Maßnahmen bis hin zu einem Hausverbot ergriffen werden, soweit dies sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche und vertragliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
Ein Hausverbot lässt bestehende vertragliche Verpflichtungen nicht automatisch entfallen. Dies gilt jedoch nur, soweit die betreffenden Verpflichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweiligen Vertrag weiterhin bestehen.
§ 14 SchlussbestimmungenDiese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Gäste und sonstigen Personen, die sich mit entsprechender Berechtigung im Fitnessstudio aufhalten.
Die Hausordnung ergänzt die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die individuellen Vereinbarungen mit dem Mitglied.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
JB Athletics kann die Hausordnung aus sachlich gerechtfertigten Gründen anpassen, insbesondere soweit dies aufgrund gesetzlicher, behördlicher, sicherheitsbezogener oder betrieblicher Anforderungen erforderlich ist.
Die jeweils geltende Fassung der Hausordnung wird im Fitnessstudio und gegebenenfalls über die vorgesehenen digitalen Kommunikationswege zugänglich gemacht.

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Ich erkläre mich freiwillig damit einverstanden, dass JB Athletics im Rahmen von Veranstaltungen, Aktionen, Kursen, Trainingseinheiten, Studioaktivitäten oder sonstigen Veranstaltungen von JB Athletics Foto- und Videoaufnahmen meiner Person anfertigt.
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Geräteeinweisung

Ich bestätige, dass mir bekannt ist, dass die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Trainingsgeräte Voraussetzung für ein möglichst sicheres Training ist.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich vor der erstmaligen Nutzung eines mir nicht bekannten Trainingsgerätes über dessen ordnungsgemäße Bedienung und Verwendung informieren kann und mich bei Fragen jederzeit an das Studio- oder Betreuungspersonal wenden kann.
Ich bestätige, dass ich auf eine persönliche Geräteeinweisung durch das Studio verzichte, soweit ich mich mit der Bedienung und bestimmungsgemäßen Verwendung des jeweiligen Gerätes selbst ausreichend vertraut fühle.
Mir ist bewusst, dass eine unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Trainingsgeräten zu Verletzungen oder Schäden führen kann.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben durch diese Erklärung unberührt.
NEBENABREDENNebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der vereinbarten Form. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

Ich bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Personen unter 18 Jahren sind nach den Bestimmungen des ABGB (§§ 170 ff) beschränkt geschäftsfähig. Ein Vertrag mit Minderjährigen ist daher nur gültig, wenn ein gesetzlicher Vertreter (z. B. Eltern) diesen unterzeichnet. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Zustimmung, bleiben bereits genutzte Leistungen kostenpflichtig. Der Vertrag kann von den Eltern oder Erziehungsberechtigten jederzeit für die Zukunft beendet werden; eine Rückerstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen erfolgt jedoch nicht.